SIND SIE MIT GGM BEREIT FÜR EINE NACHTRÄGLICHE ZOLLPRÜFUNG?
Was ist eine nachträgliche Zollprüfung?
Die nachträgliche Zollprüfung ist ein Prüfverfahren, das im Rahmen der Artikel 10 und 73 des Zollgesetzes Nr. 4458 sowie der auf dieser Grundlage erlassenen Verordnung über die nachträgliche Prüfung und die Kontrolle risikobehafteter Vorgänge durchgeführt wird. Dabei werden die Zollverfahren von Unternehmen rückwirkend geprüft.
Ziel dieser Prüfungen ist es festzustellen, ob Unternehmen ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit Zollabgaben im Einklang mit den zollrechtlichen Vorschriften und sonstigen einschlägigen Regelungen richtig und vollständig erfüllt haben.
Die nachträgliche Zollprüfung beschränkt sich nicht nur auf Steuern. Sie ist vielmehr eine umfassende Prüfung, die unter anderem folgende Bereiche abdeckt:
- Ursprungs und Bewertungsverfahren
- Genehmigungen und Unterlagen
- Buchhaltungsunterlagen
- Produktions und Beschaffungsprozesse
- Einhaltung der Zollverfahren
Die Prüfung kann sowohl am Hauptsitz des Unternehmens als auch an allen anderen Standorten durchgeführt werden, an denen das Unternehmen tätig ist, einschließlich Freizonen.
Wie beginnt der Prozess der nachträglichen Zollprüfung?
Nachträgliche Zollprüfungen werden von den zentralen Prüfbeamten des Handelsministeriums planmäßig und systematisch durchgeführt. Das Unternehmen wird mindestens 15 Tage vor Beginn der Prüfung offiziell benachrichtigt.
In dieser Mitteilung werden im Detail angegeben:
- die Beamten, die die Prüfung durchführen werden
- der zu prüfende Zeitraum
- das Datum des Prüfungsbeginns
- die Rechte und Pflichten des Unternehmens
- die Informationen und Dokumente, die vor dem Audit vorbereitet werden müssen
Falls erforderlich, können nachträgliche Zollprüfungen auch außerhalb des jährlichen Prüfplans durchgeführt werden.
Rechte der Unternehmen
Unternehmen, die einer nachträglichen Zollprüfung unterzogen werden, können:
- verlangen, dass die Prüfung während der Arbeitszeiten durchgeführt wird
- persönlich an der Prüfung teilnehmen oder einen Vertreter benennen
- eine Abschlussbesprechung verlangen
- den Bewertungsbericht vorab einsehen und dazu Stellung nehmen
- aus berechtigten Gründen die Ablehnung von Prüfbeamten beantragen
- Informationen zu den im Rahmen der Prüfung festgestellten Sachverhalten verlangen
Darüber hinaus kann der Prüfungsbeginn in Ausnahmefällen verschoben werden, wenn ein berechtigter und akzeptabler Grund vorliegt.
Pflichten der Unternehmen
Unternehmen sind verpflichtet:
- alle im Rahmen der Prüfung angeforderten Informationen, Unterlagen und Aufzeichnungen vollständig vorzulegen
- die erforderliche Unterstützung beim Zugang zu elektronischen Systemen zu leisten
- eine geeignete Arbeitsumgebung bereitzustellen
- Kontrollen in allen Bereichen des Arbeitsplatzes zu ermöglichen
- geschäftliche Aufzeichnungen und Unterlagen für die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufzubewahren
Vorbereitung vor einer nachträglichen Zollprüfung
Damit die Prüfung zügig und reibungslos durchgeführt werden kann, werden Unternehmen in der Regel aufgefordert, Folgendes bereitzustellen:
- Import und Exportakten des Prüfungszeitraums
- Verträge mit ausländischen Lieferanten
- Finanzberichte und Buchhaltungsunterlagen
- Mehrwertsteuererklärungen
- Zahlungsunterlagen und Bankaufzeichnungen
- Bestands, Produktions und Verkaufskontenübersichten
Bedeutung der nachträglichen Zollprüfung
Fehler und Mängel, die im Rahmen einer nachträglichen Zollprüfung festgestellt werden, können zu folgenden Konsequenzen führen:
- hohe Steuerdifferenzen
- rückwirkende Sanktionen
- Sanktionen mit Schmuggelrisiko
Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, dass Unternehmen ihre Zoll und Außenhandelsprozesse von Anfang an gesetzeskonform und prüfungssicher gestalten.
Ergebnisse der nachträglichen Zollprüfung und Risikobewertung
Am Ende der Prüfung werden Bewertungs und Verwaltungsberichte erstellt. Auf Grundlage dieser Berichte wird dem Unternehmen ein Risikowert zugewiesen:
- Niedriges Risiko: Schnellere Verfahren mit weniger Kontrollen
- Mittleres Risiko: Standardisierte Kontrollverfahren
- Hohes Risiko: Häufige und detaillierte Prüfungen
Der Risikowert beeinflusst unmittelbar die Geschwindigkeit der zukünftigen Zollverfahren des Unternehmens sowie die Häufigkeit von Kontrollen.
Unsere Beratung zur nachträglichen Zollprüfung
Damit Unternehmen vor einer nachträglichen Zollprüfung gut vorbereitet sind oder laufende Prüfungsprozesse ordnungsgemäß steuern können, bieten wir:
- Vorprüfungen und Risikoanalysen
- Prüfungen zur Dokumenten und Prozesskonformität
- professionelle Unterstützung während des Prüfungsprozesses
- Lösungs und Verbesserungsempfehlungen zu den festgestellten Sachverhalten

