Zertifizieren Sie Ihre Zuverlässigkeit und gewinnen Sie Vorteile im globalen Handel
GGM bietet Unternehmen im Prozess zur Erlangung des Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (YYS) ganzheitliche und strategische Beratungsleistungen, die regulatorische Compliance, finanzielle Leistungsfähigkeit, interne Kontrollsysteme, Aufzeichnungsstruktur sowie Schutz- und Sicherheitskriterien umfassen. Wir betrachten den YYS-Antragsprozess nicht nur als technischen Antrag, sondern als umfassenden Bewilligungsprozess, der die unternehmerische Zuverlässigkeit und operative Nachhaltigkeit des Unternehmens stärkt, und steuern den Prozess von Anfang bis Ende.
Was ist der Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (YYS)?
Es handelt sich um einen internationalen Status, der vertrauenswürdigen Unternehmen, die ihre zollrechtlichen Verpflichtungen erfüllen und weitere allgemeine Voraussetzungen einhalten, Erleichterungen und Privilegien bei Zollverfahren bietet.
Wer kann YYS erhalten?
Personen, die alle folgenden Bedingungen erfüllen, können den Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (YYS) erhalten, sofern sie bei der zuständigen Zollverwaltung einen Antrag stellen und nach der von der Zollverwaltung durchzuführenden Vorprüfung und Vor-Ort-Prüfung als geeignet befunden werden;
- Hersteller sein,
- im Zollgebiet der Türkei einschließlich Freizonen ansässig sein,
- seit mindestens 3 Jahren tätig sein,
- im Vorjahr Vorgänge im Rahmen von mindestens 100 Zollanmeldungen durchgeführt haben,
- die Zuverlässigkeitsbedingung erfüllen,
- die Bedingung erfüllen, dass Handelsaufzeichnungen zuverlässig und nachvollziehbar sind,
- die Bedingung der finanziellen Leistungsfähigkeit erfüllen,
- die Schutz- und Sicherheitsbedingung erfüllen.
Vorübergehende Einschränkung bei YYS-Anträgen
Bis zum 31.12.2024 besteht eine vorübergehende Einschränkung für Unternehmen, die YYS erhalten können. Bis zu diesem Datum muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein;
Im vorherigen Kalenderjahr oder innerhalb des einjährigen Zeitraums, der vom ersten Tag des Monats, in den das Antragsdatum fällt, zurückgerechnet wird;
- Gesamtexporte und -importe in Höhe von mindestens zwanzig Millionen US-Dollar durchgeführt haben, oder,
- Exporte in Höhe von mindestens fünf Millionen FOB/US-Dollar durchgeführt haben, oder,
- Gesamtimporte in Höhe von mindestens zwanzig Millionen US-Dollar durchgeführt haben.
Besitz eines Industriezertifikats oder eines genehmigten Kapazitätsberichts,
Besitz eines Sachverständigenberichts mit Angaben zur Gesamtleistung der Maschinen (HP), zur Anzahl der Beschäftigten und zur Produktionsmenge,
Bei Gruppenimporteuren Besitz eines von einem vereidigten Wirtschaftsprüfer erstellten Berichts, aus dem hervorgeht, dass mindestens sechzig Prozent der durchgeführten Importe aus Waren bestehen, die in der Produktion von Gruppenherstellern verwendet werden,
Besitz einer internationalen Beförderungsgenehmigung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur,
Benennung als bekannter Versender durch die Generaldirektion für Zivilluftfahrt gemäß der Zivilluftfahrtgesetzgebung,
Besitz eines F&E-Zentrumszertifikats des Ministeriums für Industrie und Technologie,
Besitz eines von der Generaldirektion für Zivilluftfahrt ausgestellten Zertifikats über Reparatur-, Wartungs- und Überholungsaktivitäten.
Welche vereinfachten Verfahren gibt es im Rahmen von YYS?
- Erlaubnis zur Abgabe von Zollanmeldungen mit fehlenden Dokumenten
- Teilgarantie-Bewilligung
- Pauschalgarantie-Bewilligung
- Erlaubnis zur Ausstellung von ATR-Bescheinigungen im vereinfachten Verfahren
- Erlaubnis zur Ausstellung von Rechnungserklärungen/EUR-MED-Rechnungserklärungen unabhängig vom Warenwert
- Weit verbreitetes vereinfachtes Verfahren mit vollständiger Zollanmeldung, auch als Abfertigung am Fahrzeug bekannt
- Keine Verpflichtung, Dokumente den Export- und Importzollanmeldungen beizufügen
- Möglichkeit, Analyseberichte einzureichen, die bis zu sechs Monate zurückliegen
- Möglichkeit, Waren vor Vorliegen der Analyseergebnisse zu übernehmen
- Bewilligung zur Vor-Ort-Zollabfertigung bei der Ausfuhr und Bewilligung zur Vor-Ort-Zollabfertigung bei der Einfuhr
- Bewilligung als zugelassener Versender und Bewilligung als zugelassener Empfänger
Welche Erleichterungen gibt es bezüglich der Art der Zollanmeldungskontrolle im Rahmen von YYS?
- Grüne-Linie-Bewilligung, einschließlich grüner Linie am Fahrzeug,
- Weniger häufige und vorrangige Kontrolle von Zollanmeldungen
Welche Schutz- und Sicherheitserleichterungen gibt es im Rahmen von YYS?
- Weniger häufige und vorrangige Schutz- und Sicherheitskontrollen auf Grundlage summarischer Anmeldungen
- Möglichkeit zur Abgabe summarischer Anmeldungen mit reduzierten Pflichtangaben
- Vorrangige Passage an Grenzübergängen
| Erleichterungen, von denen alle Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten unabhängig von Antrag und zusätzlichen Bedingungen profitieren können | Erleichterungen, von denen Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte abhängig von Antrag und zusätzlichen Bedingungen profitieren können |
| Möglichkeit zur Abgabe summarischer Anmeldungen mit reduzierten Pflichtangaben Weniger häufige und vorrangige Dokumentenkontrolle oder Prüfung Möglichkeit zur Abgabe von Zollanmeldungen mit fehlenden Dokumenten Möglichkeit zur Nutzung der Teilgarantie-Anwendung Möglichkeit zur Nutzung der grünen Linie, einschließlich grüner Linie am Fahrzeug Möglichkeit zur Nutzung der Abfertigung am Fahrzeug ohne Einschränkung nach Warenart | Möglichkeit zur Ausfuhr im Rahmen der Vor-Ort-Zollabfertigung für Export Möglichkeit zur Durchführung von Beförderungen im Rahmen der Bewilligung als zugelassener Versender und zugelassener Empfänger Möglichkeit zur Einfuhr im Rahmen der Vor-Ort-Zollabfertigung für Import Möglichkeit zur Nutzung der Pauschalgarantie-Anwendung Möglichkeit zur Ausstellung von ATR-Warenverkehrsbescheinigungen Möglichkeit zur Ausstellung von Rechnungserklärungen und EUR-MED-Rechnungserklärungen |
Was sind YYS-I- und YYS-II-Status?
Um exportorientierten Produktionsunternehmen mehr Erleichterungen zu bieten, sie im Vergleich zu anderen Unternehmen seltener Prüfungen und Dokumentenkontrollen zu unterziehen und Zollverfahren für Produktionsinputs einfacher auf dem Betriebsgelände des Unternehmens durchführen zu können, können Unternehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen, auf Antrag die Status YYS-I und YYS-II erhalten.
YYS-I
Hersteller sein + Exporte in Höhe von 5 Millionen USD durchführen + 50 Arbeitnehmer beschäftigen oder Exporte in Höhe von 10 Millionen USD
YYS-II
Hersteller sein + Exporte in Höhe von 1 Million USD durchführen + 30 Arbeitnehmer beschäftigen oder Exporte in Höhe von 5 Millionen USD
Welche Dokumente sind bei der Beantragung des Zertifikats als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter erforderlich?
- Antragsformular
- Fragebogenformular, elektronisch erstellt und elektronisch signiert
- Strafregisterbescheinigungen und Erklärungformulare für Ausländer (*2 Monate)
- Bescheinigung über keine SGK-Schulden (*1 Monat)
- Bescheinigung über keine Steuerschulden (*2 Monate)
- Bericht eines vereidigten Wirtschaftsprüfers, der die letzten 3 Jahre umfasst und positiv abgeschlossen wurde
- ISO 9001-Zertifikat
- ISO 27001-Zertifikat
- Aktuelle Unterschriftenzirkulare
- Weitere Dokumente im Rahmen der vorübergehenden Einschränkung
Für zusätzlich beantragte Rechte und Bewilligungen müssen auch die entsprechenden Dokumente eingereicht werden.
Was ist die Bewilligung zur Vor-Ort-Zollabfertigung bei der Ausfuhr?
Sofern alle folgenden zusätzlichen Bedingungen erfüllt sind, kann Unternehmen gestattet werden, Zollverfahren auf ihrem eigenen Betriebsgelände durchzuführen, ohne die Waren der Ausfuhrzollstelle zu präsentieren, und die Waren direkt an die Grenzzollverwaltung zu versenden;
a) Durchführung tatsächlicher Exporte in Höhe von mindestens fünf Millionen FOB/US-Dollar im Kalenderjahr vor dem Antragsjahr oder innerhalb des einjährigen Zeitraums, der vom ersten Tag des Monats, in dem der Antrag registriert wurde, zurückgerechnet wird,
b) Vorhandensein der erforderlichen Ausrüstung und Einrichtungen für die Lagerung, Entladung und Prüfung der Waren im Rahmen der Bewilligung sowie für die Entnahme von Proben aus diesen Waren.
c) Vorhandensein der erforderlichen Ausrüstung zum Wiegen der Waren, wenn dies an den Standorten erforderlich ist, an denen die Vorgänge im Rahmen der Bewilligung durchgeführt werden.
- Exportbeträge, die vom Antragsteller über Außenhandelskapitalgesellschaften, Gruppenexporteure und ähnliche Vermittler durchgeführt werden, werden nicht berücksichtigt
- Bei der Anwendung der Bewilligung zur Vor-Ort-Zollabfertigung bei der Ausfuhr kann der Bewilligungsinhaber seine Waren mit jedem Beförderer transportieren.
- Zertifikatsinhabern mit Bewilligung zur Vor-Ort-Zollabfertigung bei der Ausfuhr wird ohne zusätzlichen Antrag die Bewilligung als zugelassener Versender erteilt.
- Wenn die Waren durch einen Beförderer transportiert werden, der keine Bewilligung als zugelassener Versender besitzt, muss der Inhaber im Rahmen seiner Bewilligung als zugelassener Versender über ein umfassendes Garantie- oder Garantiebefreiungszertifikat im Transitverfahren verfügen.
Was ist die Bewilligung zur Vor-Ort-Zollabfertigung bei der Einfuhr?
Personen, die ein Zertifikat als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzen, kann gestattet werden, Einfuhrverfahren an ihren genehmigten eigenen Standorten durchzuführen, ohne die Waren der Einfuhrzollstelle zu präsentieren, sofern sie die folgenden zusätzlichen Bedingungen erfüllen.
a) Besitz des YYS-I-Status,
b) Bereitstellung einer Garantie gegenüber der Zollverwaltung; keine zusätzliche Garantie ist erforderlich, wenn eine Garantie in Höhe von 500.000 EUR oder eine Pauschalgarantie in maximaler Höhe besteht,
c) Vorhandensein der erforderlichen Ausrüstung und Einrichtungen für die Lagerung, Entladung und Prüfung der Waren im Rahmen der Bewilligung sowie für die Entnahme von Proben aus diesen Waren.
d) Vorhandensein der erforderlichen Ausrüstung zum Wiegen der Waren, wenn dies an den Standorten erforderlich ist, an denen die Vorgänge im Rahmen der Bewilligung durchgeführt werden.
- Zertifikatsinhabern mit Bewilligung zur Vor-Ort-Zollabfertigung bei der Einfuhr wird ohne zusätzlichen Antrag die Bewilligung als zugelassener Versender erteilt.
- Es muss ein Bereich vorhanden sein, in dem die Waren im Rahmen der Bewilligung aufbewahrt werden;
- Sicherer Lagerbereich, Innenbereich
- Sicherer Parkplatzbereich, Außenbereich
- Der sichere Bereich/sichere Parkplatzbereich muss folgende Merkmale aufweisen;
- Ein geeigneter Lager-, Prüf- und Versandbereich.
- Ein Kamerasystem, das an eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angeschlossen ist, über eine ausreichende Auflösung zur Fahrzeugidentifizierung und Identitätsüberprüfung verfügt und den sicheren Bereich einschließlich Ein- und Ausfahrtspunkten 24 Stunden am Tag kontinuierlich überwachen kann.
- Ausreichendes Beleuchtungssystem.
- Ein- und Ausfahrtsregistrierungssystem.
Zertifikat als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
- Das Zertifikat wird am ersten Arbeitstag nach dem Ausstellungsdatum gültig.
- Sofern keine Aussetzung, kein Widerruf oder keine Aufhebung erfolgt, hat das Zertifikat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer.
Welche Verpflichtungen haben Zertifikatsinhaber?
Das Fragebogenformular Anlage-2 wird alle 5 Jahre aktualisiert
Das Fragebogenformular wird vom Zertifikatsinhaber alle fünf Jahre ab dem Ausstellungsdatum des Zertifikats aktualisiert, so vorbereitet, dass es den aktuellen Status des Zertifikatsinhabers widerspiegelt, und der Regionaldirektion vorgelegt.
Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts
Am Ende jedes zwölfmonatigen Zeitraums nach dem Ausstellungsdatum des Zertifikats wird in einem jährlichen Tätigkeitsbericht durch den Zertifikatsinhaber dokumentiert, ob die im Rahmen des Zertifikats durchgeführten Zollverfahren ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
Die Anzahl der in den Tätigkeitsbericht aufzunehmenden Zollanmeldungen wird auf mindestens fünf Prozent der Gesamtzahl der Zollanmeldungen festgelegt, jedoch nicht weniger als fünfzig Zollanmeldungen.
Vorläufige Überwachung alle 5 Jahre
Alle fünf Jahre ab dem Ausstellungsdatum des Zertifikats wird durch die Regionaldirektion, die das Zertifikat ausgestellt hat, eine vorläufige Überwachung anhand von Dokumenten zur Überprüfung bestimmter Bedingungen sowie über Datenbanken des Ministeriums durchgeführt.
Der Zertifikatsinhaber wird aufgefordert, bestimmte Dokumente einzureichen.
Unterliegen der nachträglichen Kontrolle
Zollverfahren, die von Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten durchgeführt werden, unterliegen der nachträglichen Kontrolle im Rahmen der Verordnung über die nachträgliche Kontrolle und die Kontrolle risikobehafteter Vorgänge.
Als GGM steuern wir Ihren Prozess zum Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (YYS) von Anfang bis Ende im Einklang mit den Grundsätzen vollständiger regulatorischer Compliance, technischer Kompetenz und einer nachhaltigen Unternehmensstruktur. Wir stehen Ihnen in jeder Phase zur Seite, von der Vorbereitung vor der Antragstellung über den Vor-Ort-Prüfungsprozess bis hin zur Compliance-Überwachung nach der Zertifizierung; dabei positionieren wir die Zuverlässigkeitsstandards Ihres Unternehmens auf internationalem Niveau.
Wir sind bereit, Ihnen mit unserem Expertenteam zur Seite zu stehen, um Ihren YYS-Prozess sicher zu strukturieren und eine privilegierte Wettbewerbsposition zu erreichen.

