So importieren Sie Oldtimer: Ein Leitfaden für das Jahr 2026

21.07.2026 · GGM

Die Einfuhr gebrauchter Kraftfahrzeuge in der Türkei ist grundsätzlich verboten. Historisch bedeutsame und sammelwürdige Oldtimer können jedoch eingeführt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Da das Sammeln klassischer Automobile in den vergangenen Jahren zunehmend verbreitet ist, hat insbesondere das Interesse an der Einfuhr von Fahrzeugen wie dem Jeep CJ, Ford Mustang, Chevrolet Bel Air, Mercedes-Benz Pagode und Volkswagen Käfer aus den Vereinigten Staaten und europäischen Ländern zugenommen. Die Einfuhr dieser Fahrzeuge unterliegt jedoch einem rechtlichen Verfahren, das sich grundlegend von der Einfuhr gewöhnlicher Automobile unterscheidet.

Rechtsvorschriften für die Einfuhr von Oldtimern und Fahrzeugen mit Sammlerwert.

Im türkischen Zolltarif werden Sammlungsstücke unter der Tarifposition 97.05 eingereiht. Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, werden unter der Tarifposition 87.03 eingereiht. Für Fahrzeuge, die zu Sammlungszwecken eingeführt werden, und für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr genutzt werden sollen, gelten unterschiedliche rechtliche Verfahren.

Im Rundschreiben Nr. 2013/12 der Generaldirektion für Zoll heißt es: „Die Tarifposition 97.05 des türkischen Zolltarifs (TGTC) umfasst ‚Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, ethnografischem oder numismatischem Wert‘. Werden unter der Tarifposition 87.03 eingereihte Fahrzeuge als Sammlungsstücke eingeführt – mit anderen Worten, wenn sie für andere als ihre ursprünglichen Zwecke verwendet werden sollen (nicht zur Personenbeförderung) –, müssen sie unter der Tarifposition 97.05 eingereiht werden.“

Voraussetzungen für Oldtimer.

  1. Wird das einzuführende Fahrzeug für einen anderen als seinen ursprünglichen Zweck verwendet (ausschließlich zu Ausstellungszwecken), muss es folglich unter der Tarifposition 9705 beurteilt werden. Wird es für seinen ursprünglichen Zweck verwendet (Personenbeförderung), muss es unter der Tarifposition 8703 beurteilt werden. Sämtliche für Waren der Tarifposition 87.03 vorgesehenen Rechtsvorschriften müssen angewendet werden.
  2. Gemäß dem Straßenverkehrsgesetz Nr. 2918 und der Straßenverkehrsverordnung muss eine Verkehrszulassungsbescheinigung mit dem Vermerk ausgestellt werden, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt.
  3. Abhängig vom Modelljahr sowie vom Klassiker- oder Sammlerwert muss das einzuführende Fahrzeug mindestens 40 Jahre alt sein. Das Alter des Fahrzeugs allein ist nicht ausschlaggebend; die endgültige Beurteilung erfolgt gemäß der vom Handelsministerium erteilten Genehmigung.
  4. Das Fahrzeug muss sich im Originalzustand befinden und darf keine wesentlichen Veränderungen erfahren haben.
  5. Unabhängig von der Rechnung über den Kauf des Fahrzeugs wird für die Bewertung ein Mindestvergleichswert von 35.500 US-Dollar zugrunde gelegt. Die Steuern werden auf Grundlage dieses Betrags berechnet.
  6. Obwohl die Einfuhr von gebrauchten Fahrzeugen verboten ist, muss für die Einfuhr von Oldtimern gemäß Artikel 7 des Beschlusses über das Einfuhrregime eine Genehmigung des Handelsministeriums eingeholt werden. Für diese Genehmigung sind detaillierte Fotos des Fahrzeugs, das Modell, die Fahrgestellnummer, die Zulassungsbescheinigung und die Rechnung erforderlich.
  7. Gemäß der Bekanntmachung über Waren, für die bei der Einfuhr ein Garantieschein erforderlich ist, muss ein Garantieschein eingeholt werden.
  8. Eine im Rahmen der Bekanntmachung über die Einfuhr von Straßenfahrzeugen ausgestellte TSE-Konformitätsbescheinigung muss eingeholt werden.

Steuersätze bei der Einfuhr von Oldtimern.

Wenn die Ware aus einem Drittland (außerhalb der Europäischen Union) eingeführt wird,

  • 10 % Zoll
  • 220 % Sonderverbrauchsteuer (bei einem Hubraum von 2.000 cm³ oder mehr)
  • 0,8 % TRT-Banderolengebühr
  • 20 % Mehrwertsteuer (berechnet auf die Summe aller dieser Beträge)
  • 25 % Zusatzsteuer (gilt für Fahrzeuge mit Ursprung in den USA) (Aktualisiert am 22. September 2025)

Für Fahrzeuge, die aus Europa (aus einem beliebigen EU-Mitgliedstaat) eingeführt werden, fällt keine Zusatzsteuer an. Die übrigen Steuern gelten jedoch in gleicher Weise.

Da sich Steuern aufgrund handelspolitischer Maßnahmen ändern können, sollte die aktuelle steuerliche Situation mit einem Zollberatungsunternehmen abgestimmt werden.

Sonderverbrauchsteuersätze bei der Einfuhr von Oldtimern.

HubraumSonderverbrauchsteuer
Unter 1.400 cm³70 %–90 %
1.401–1.600 cm³75 %–100 %
1.601–2.000 cm³150 %–170 %
Über 2.000 cm³220 %

Kosten bei der Einfuhr von Oldtimern.

Wie bei der Einfuhr anderer Waren gehören die folgenden Positionen zu den wichtigen Faktoren, die die Kosten der Einfuhr klassischer Automobile beeinflussen.

  • Internationale Transportkosten
  • Transportversicherung
  • Gebühren für die Beglaubigung von Dokumenten
  • Lagergebühren
  • Gebühren für Genehmigungen durch das TSE und die Ingenieurkammer
  • Erstmalige Banderolengebühr und Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Einfuhrabgaben

Wie wird ein Oldtimer Schritt für Schritt eingeführt?

  1. Das Fahrzeug wird ausgewählt.
  2. Die Fahrgestellnummer wird überprüft.
  3. Ein Sachverständigengutachten wird erstellt.
  4. Eine Pro-forma-Rechnung wird erstellt.
  5. Die Genehmigung des Handelsministeriums wird eingeholt.
  6. Eine TSE-Konformitätsbescheinigung wird eingeholt.
  7. Eine Zollanmeldung wird abgegeben.
  8. Die Steuern werden entrichtet.
  9. Ein Garantieschein wird eingeholt.
  10. Das Fahrzeug wird für den Straßenverkehr zugelassen.

Was ist beim Kauf eines Oldtimers zu beachten?

Die Einfuhr eines Oldtimers ist ein Verfahren, das technische und rechtliche Kenntnisse erfordert. Vor dem Kauf eines Fahrzeugs muss dessen Sammlerwert festgestellt werden. Zu diesem Zweck sollte ein Fachunternehmen ein Sachverständigengutachten erstellen, um die Originalität des Fahrzeugs zu dokumentieren, die Übereinstimmung der Fahrgestell- und Motornummern zu überprüfen, den Erhalt seiner Sammlereigenschaften zu bestätigen und festzustellen, ob es sich als Investition eignet. Da sich Altersanforderungen, Vergleichswerte und zusätzliche finanzielle Verpflichtungen in der Praxis entsprechend den aktuellen Beurteilungen des Handelsministeriums ändern können, müssen die geltenden Rechtsvorschriften vor Beginn des Verfahrens überprüft werden. Um eine ordnungsgemäße Durchführung der Verfahren sicherzustellen, wird empfohlen, die aktuellen Rechtsvorschriften zu verfolgen und professionelle Unterstützung von einem Zollberatungsunternehmen in Anspruch zu nehmen. Diese Ausarbeitung fasst die grundlegenden Rechtsvorschriften und das Einfuhrverfahren zusammen.

Quellenverzeichnis

  • Zollgesetz Nr. 4458
  • Sonderverbrauchsteuergesetz Nr. 4760
  • Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065
  • Straßenverkehrsgesetz Nr. 2918
  • Straßenverkehrsverordnung
  • Rundschreiben Nr. 2013/12 über die Einfuhr von Oldtimern